Impfaktion für Geflüchtete in Lehre durchgeführt

Geflüchtete und wohnungslose Menschen in Sammelunterkünften sind angesichts ihrer beengten Wohnverhältnisse besonders durch die Corona-Pandemie gefährdet.

Das Bundesgesundheitsministerium hat diese besondere Bedrohungslage anerkannt und stuft  Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben (müssen), in die Prioritätsgruppe 2 ein. Das bedeutet: Geflüchtete und wohnungslose Menschen in Sammelunterkünften (2) haben bereits seit März 2021 (1) einen Anspruch auf eine Impfung (§ 3 CoranaImpfV). Diese Priorisierung ist jedoch vielerorts nur unzureichend vermittelt worden, wie der Flüchtlingsrat Niedersachsen bemängelt. Dazu kommen aus verschiedenen Gründen Vorbehalte aus dem Personenkreis gegenüber der Impfung. Aufklärung und lokale Initiative sind deshalb gefordert.

Die in Lehre untergebrachten Geflüchteten wurden nun in einer gemeinsamen Aktion der Gemeinde Lehre, dem Verein WILLKOMMEN IN LEHRE E.V. und dem Gesundheitsamt des Landkreises Helmstedt angesprochen und zur Impfung motiviert. Ein mobiles Impfteam konnte am 22.04.2021 schon 40% dieses Personenkreises die erste Impfung verabreichen. Das gute Beispiel war überzeugend: An die verantwortliche Mitarbeiterin in der Gemeinde wurde die Bitte herangetragen, sie möge doch erneut einen Impftermin organisieren.

(1)   Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) Vom 10. März 2021

(2)   „Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4 des Infektionsschutzgesetzes oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind,“ § 3, 11.