Mitten in Coronakrise: Landtag widmet sich Abschiebungspolitik

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. macht darauf aufmerksam, dass weitgehend unbemerkt von der mit der Bewältigung der Coronakrise beschäftigten Öffentlichkeit ein Beschluss zur Vereinfachung von Abschiebungen getroffen wurde.

Der Verein „WILLKOMMEN IN LEHRE E.V.“ schließt sich dem am 26. März 2020 veröffentlichten Statement an:

Inmitten der weltweiten Corona-Pandemie, in der die Grundrechte aktuell so weit eingeschränkt sind wie seit Jahrzehnten nicht mehr, will der niedersächsische Landtag heute nebenbei einen Staatsvertrag beschließen, um künftig noch einfacher abschieben zu können. In einem historischen Moment, in dem die Regierenden allerorten an den gesellschaftlichen Zusammenhalt appellieren, wird die Trennung in „wir“ und „die anderen“ weiter vorangetrieben. Dies ist angesichts der aktuellen Situation allgemeiner Verunsicherung, die Geflüchtete und von Abschiebung bedrohte Menschen nochmals härter trifft, ein fatales Signal.

Dabei sollten aus Gründen des Infektionsschutzes nur absolut dringliche Themen, wie etwa der zu beschließende Nachtragshaushalt, im März-Plenum beraten werden. Der Staatsvertrag gehört ganz offenkundig nicht zu diesen dringlichen Themen, wird aber dennoch durchgezwungen.

Beschlossen werden soll der Staatsvertrag zudem ohne jede Aussprache im Plenum. Dabei hatte der Landtag bereits bereits im Januar 2020 auf die erste Aussprache verzichtet und den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Staatsvertrages direkt den Ausschüssen überwiesen. Die Abgeordneten hielten eine sehr verkürzte Sachverständigenanhörung mit Vertreter_innen der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen und der für die Landespolizei Niedersachsen zuständigen Abteilung im Niedersächsischen Innenministerium im Innenausschuss für ausreichend, um den Sachverhalt zu besprechen. Eine öffentliche Diskussion um die Sinnhaftigkeit des Staatsvertrages wurde so verhindert.

Verabschiedet wird der Staatsvertrag in dem so kontroversen Feld der Abschiebungspolitik genau zu einem Zeitpunkt, in dem die Zivilgesellschaft nicht die Möglichkeit hat, Versammlungen durchzuführen geschweige denn in Gruppen auf der Straße zu erscheinen. Ein solches parlamentarisches Vorgehen in Sachen Abschiebungen inmitten einer globalen Krise ist unerträglich und auch vom politischen Stil und mit Blick auf die politische Kultur in Niedersachsen enttäuschend.

Nach dem Fehlgriff bei den Planungen für eine Zentrale Abschiebebehörde zeigt sich überdies erneut die verfehlte Schwerpunktsetzung der Landesregierung in der Migrationspolitik, der viel zu sehr auf Abschiebungsmaßnahmen liegt.

Diese heutige Entscheidung, inmitten einer aktuell beispiellosen Einschränkung von Grundrechten zugunsten der Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung, wird nachhaltig allen Betroffenen, aber auch den zehntausenden Unterstützer_innen von Geflüchteten in den Kommunen in Niedersachsen sowie den unzähligen Beratungsstrukturen im Gedächtnis bleiben.

Hintergrund

Den Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern (LT-Drucksache 18/5595) hat Niedersachsens Landesregierung seit 2018 federführend erarbeitet und mit fünf weiteren Bundesländern (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) unterzeichnet. Aktuell laufen in den bisher sechs beteiligten Bundesländern die Ratifizierungsverfahren in den Landesparlamenten. Gegenstand des Vertrages ist die Zielrichtung, Abschiebungen zukünftig dadurch zu vereinfachen und effektiver zu machen, dass nicht ausschließlich Polizeivollzugsbeamt_innen Personen etwa zu Flughäfen in anderen Bundesländern zwecks Abschiebung zuführen können sollen, sondern auch einfache Vollzugsbeamt_innen der Länder in jeweils anderen Bundesländern hoheitlich tätig sein dürften. In Niedersachsen ist schon bisher die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) primär für Abschiebungen zuständig und bittet bisher, etwa bei Reisen in andere Bundesländer, die Polizei um Vollzugshilfe. Zukünftig soll der ganze Prozess einfacher werden. Die LAB NI baut dafür bereits jetzt den Personalstamm für den Abschiebungsvollzug aus. Bereits für 2019 waren dafür zusätzliche Mittel im Landeshaushalt vorgesehen.

Materialien zum Staatsvertrag Abschiebungen

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern

Niederschriften der Beratungen im Ausschuss für Inneres und Sport:

13. Februar 2020

05. März 2020 (Sachverständigenanhörung)
dazu schriftliche Stellungnahmen:
Bundespolizei
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Landespolizei Niedersachsen

12. März 2020